Meine Einkünfte

Transparenz bei den Einkünften von Abgeordneten ist für mich selbstverständlich. Daher möchte ich hier darüber informieren, was jedem Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) monatlich an Einkünften zur Verfügung steht und welche weiteren Regelungen bestehen.

Von den Einnahmen zahle ich Steuern und verschiedene Beiträge, wie z.B. für den SPD-Landesverband NRW, die Mandatsabgabe für die SPD Märkischer Kreis, für die SPD-Bundestagsfraktion, einen höheren Mitgliedsbeitrag bei der SPD und für die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG).

Diät (Abgeordnetenentschädigung)
Diät (Abgeordnetenentschädigung)

  • Derzeit beträgt die sogenannte Abgeordnetendiät monatlich 10.591,70 Euro brutto (in dieser Höhe seit dem 01.07.2023), das sind 127.100,40 Euro brutto im Jahr.
  • Das Einkommen ist regulär zu versteuern.
  • Abzüge gibt es z.B. für das Fehlen an einem Plenarsitzungstag: Einbehalten werden bei unentschuldigtem Fehlen 200 Euro bzw. 100 Euro bei entschuldigtem Fehlen. Bei Nichteintragung in die Anwesenheitsliste an einem Sitzungstag, der nicht Plenarsitzungstag ist, sind es ebenfalls 100 Euro. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit sind es 20 Euro. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme einer namentlichen Abstimmung oder Wahl mit Namensaufruf oder Wahlausweis sind es 100 Euro (maximal einmal pro Sitzungstag).
  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Sonderzahlungen erhalte ich nicht.
Altersbezüge
Altersbezüge

Die Altersvorsorge wird ab einem Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag gewährt und beträgt ab dem ersten Jahr 2,5% der Abgeordnetenentschädigung, sie steigt sodann mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5% an. Der Höchstbetrag liegt bei 65% der Abgeordnetenentschädigung und wird nach 26 Mitgliedsjahren erreicht.

weitere Leistungen
weitere Leistungen

  • Im Rahmen meiner Tätigkeiten kann ich den Fahrdienst des Bundestages innerhalb von Berlin nutzen.
  • Es steht mir eine Jahreskarte erster Klasse der Deutschen Bahn zur Verfügung.
Kosten- bzw. Aufwandspauschale
Kosten- bzw. Aufwandspauschale

  • Es gibt eine steuerfreie Kosten- bzw. Aufwandspauschale von derzeit 5051,54 Euro pro Monat (in dieser Höhe seit 01.01.2024), insgesamt 55.000,68 Euro pro Jahr.
  • Diese wird zur Finanzierung der laufenden Ausgaben für meine MdB-Arbeit genutzt: Miete, Möblierung, Strom- und weitere Kosten für meine Wahlkreisbüros in Iserlohn und Nachrodt-Wiblingwerde, Öffentlichkeitsarbeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Annoncen), Kosten für die Übernachtungen in Berlin, Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben, Fort- und Weiterbildungen, etc.
Büromittelpauschale
Büromittelpauschale

Ausgaben für mein Berliner Büro (Büromaterial, Mobiltelefon, zusätzliche technische Ausstattung, etc.) werden bis zu einer Höhe von maximal 12.000 Euro im Jahr (seit 01.01.2009 unverändert) gegen Einzelnachweise auf der Grundlage strenger Regularien übernommen. Eine nicht ausgeschöpfte Pauschale verfällt am Jahresende.
Mitarbeiter/-innen-Pauschale
Mitarbeiter/-innen-Pauschale

  • Für die mit meinem Bundestagsmandat verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen werde ich von einem Team qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und meinem Wahlkreis unterstützt.
  • Hierfür stehen mir monatlich bis zu 22.436 Euro (ArbeitnehmerInnen-Brutto, in dieser Höhe seit März 2020) zur Verfügung. Ich kann innerhalb des finanziellen Rahmens die Arbeitsverträge abschließen, die Auszahlung der Gehälter erfolgt jedoch ausschließlich über die Bundestagsverwaltung.
  • Derzeit beschäftige ich vier Vollzeitkräfte, eine Teilzeitarbeitskraft sowie zwei Minijober.
Nebentätigkeiten
Nebentätigkeiten

  • Ich übe keine Nebentätigkeiten aus, die mit einem Einkommen verbunden sind.