Mieter und Eigentümer von Immobilien mit hohem Energieverbrauch sind besonders stark von den steigenden Strom- und Gaspreisen betroffen. Die Bundesregierung hat nun die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu aufgelegt und will Antragsstellung und Förderbedingungen vereinfachen. Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) freut sich über die zur Verfügung gestellten Mittel, übt aber auch Kritik.
Im reformierten Förderprogramm werden jährliche Bewilligungen in Höhe von 12 bis 13 Milliarden Euro möglich sein. Im Jahr 2021 wurden lediglich acht Milliarden Euro bereitgestellt, 2020 gar nur fünf Milliarden. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, dass möglichst viele Menschen von der Unterstützung profitieren. Im Gegenzug soll ein geringerer Teil der Kosten bezuschusst werden. Seit dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. „Ich bin froh, dass Eigentümer und kommunale Wohnungsgesellschaften nun mit weniger Bürokratieaufwand Fördermittel für Sanierungsvorhaben beantragen können“, betont Bettina Lugk. „Aber dass die maximale Förderhöhe gerade jetzt in Zeiten steigender Preise gesenkt wird, kann ich nicht nachvollziehen.“
Schon im nächsten Jahr soll auch die Neubauförderung neu konzipiert werden. Angesichts der vielen Reformschritte will Bettina Lugk das Thema Sanierung und Wohnungsbauförderung weiterhin im Blick behalten: „Ich erinnere mich noch sehr gut an die abrupte Einstellung der KfW-Förderung für effiziente Gebäude zu Beginn des Jahres. Damals stellte diese völlig unvorhersehbare Ankündigung des Wirtschaftsministeriums viele kommunale Wohnungsgesellschaften in unserer Region vor gravierende finanzielle Herausforderungen. Neubauprojekte und Modernisierungen mussten von heute auf morgen gestoppt werden. Ich erwarte von Bundeswirtschaftsminister Habeck, dass die für 2023 angekündigte Reform endlich mehr Planungssicherheit für Bauträger und Bürger:innen garantiert.“
Die Bundestagsabgeordnete Lugk fordert jedoch Sicherheit für die Mieter:innen und Hausbesitzer:innen: „Die abrupte Einstellung der BEG im Januar 2022 ist mir in guter Erinnerung. Damals stellte das viele kommunale Wohnungsgesellschaften des Märkischen Kreises vor ungeplante finanzielle Herausforderungen. Neubau- und Modernisierungen mussten von heute auf morgen gestoppt werden. Ich erwarte vom Bundeswirtschaftsminister Habeck, dass die Reform des BEG 2023 Planungssicherheit für die Bürger:innen garantiert.“
Weitere Informationen zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ sind auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden.