„Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Zugleich schafft der Entwurf eine neue Grundlage für die Arbeit im Verteidigungsausschuss, der die Umsetzung eng begleiten wird.“ äußert sich Bettina Lugk, stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages.
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 27.08.2025 im Bendlerblock des Verteidigungsministeriums den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, WDModG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren für den neuen Wehrdienst, den die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk wie folgt erläutert:
Hintergrund sind die verschärfte sicherheitspolitische Lage in Europa sowie die neuen NATO-Fähigkeitsziele. Um die Landes- und Bündnisverteidigung zu stärken, soll die Bundeswehr personell deutlich wachsen. Nach ersten Schätzungen werden insgesamt rund 460.000 Soldatinnen und Soldaten für Truppe und Reserve benötigt.
Der neue Wehrdienst soll vor allem den Aufwuchs der Reserve sichern und junge Menschen für den Dienst in einer modernen Bundeswehr gewinnen.
Künftig erhalten alle Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr einen digitalen Fragebogen, in dem Daten, Qualifikationen und die Bereitschaft zum Dienst abgefragt werden. Diese Abfrage wird mit dem Jahrgang 2008 beginnen und für Männer ist diese Erhebung verpflichtend. Ab 2027 gilt zudem eine verpflichtende Musterung. Nach einer einheitlichen Grundausbildung können sich Soldatinnen und Soldaten je nach Verpflichtungsdauer weiter in die Strukturen der Teilstreitkräfte und Unterstützungsbereiche integrieren.
Der bisherige freiwillige Wehrdienst fällt weg und alle Soldatinnen und Soldaten werden ab ihrem Dienstbeginn in den Status eines Soldaten bzw. einer Soldatin auf Zeit berufen. Die Dienstzeiten sind flexibel gestaltet und reichen von sechs bis 23 Monaten im Rahmen des neuen Wehrdienstes bis hin zu längeren Verpflichtungen von bis zu 25 Jahren. Ergänzt wird das Angebot durch finanzielle Anreize, Zugang zu Sprachkursen, Zuschüsse zum Führerschein und moderne Ausbildungsmöglichkeiten.
Mit der sogenannten Wehrerfassung 2.0 wird zudem auch auf Jahrgänge vor 2008 zurückgegriffen, um ein umfassendes Lage- und Datenbild sicherzustellen. Sollte sich trotz der Attraktivitätsmaßnahmen nicht genügend Nachwuchs gewinnen lassen, sieht der Entwurf vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages kurzfristig eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst beschließen kann.