Pressemitteilung: Tag des Denkmals am 8. September 2024: Kulturerbe bewahren und erleben

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Lokales Kulturerbe bewahren

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk betont: „Auch unsere Städte und Gemeinden im Märkischen Sauerland sind reich an historischen Bauten und Kulturgütern, die es zu bewahren gilt. Diese Denkmäler bieten Einblicke in unsere Vergangenheit und tragen zur Identität unserer Gemeinden bei. Denkmäler sind Zeugen unserer Geschichte und Kultur. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund die Gemeinden weiterhin bei der Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Kulturgüter unterstützt.“

Unterstützung durch die Denkmalschutz-Sonderprogramme

Die Denkmalschutz-Sonderprogramme des Bundes stellen erhebliche finanzielle Mittel bereit, um den Erhalt von Denkmälern zu sichern. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter die Restaurierung historischer Gebäude und die Pflege von Kulturdenkmälern. „Dafür werden in der aktuellen Förderrunde insgesamt knapp 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“ Zuletzt haben die Städte Iserlohn und Plettenberg von der Bundesförderung profitiert, da Fördermittel für die Sanierung der Iserlohner Bauernkirche in Höhe von 160.000 Euro bzw. für die Plettenberger Christuskirche in Höhe von 200.000 Euro bewilligt wurden.

Veranstaltungen und Aktionen zum Tag des offenen Denkmals

Am Tag des offenen Denkmals können Besucherinnen und Besucher in den Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises an vielfältigen Veranstaltungen und Aktionen teilnehmen. Führungen durch historische Gebäude, Vorträge zur Geschichte der Denkmäler und Mitmach-Aktionen für Kinder und Familien bieten ein abwechslungs- reiches Programm.

Pressemitteilung: Denkmalschutz-Sonderprogramm: Förderung der Iserlohner Bauernkirche

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk freut sich über die gute Nachricht aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Iserlohner Bauernkirche erhält im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms eine Förderung in Höhe von 160.840,00 €. Diese Mittel stehen für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit.
Bettina Lugk, Unterstützerin des Antrags auf Bundesebene, zeigt sich begeistert von der Fördermittelvergabe: „Ich freue mich sehr, dass wir die Förderung für die Bauernkirche sichern konnten. Die Iserlohner Bauernkirche ist ein Ort der Begegnung, des Glaubens und der Kultur. Mit der Förderung können wir dazu beitragen, dass das Bauwerk weiterhin erhalten bleibt.“
Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits seit 2009 Mittel für Sanierungsprojekte dieser Art zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.

Pressemitteilung: Denkmalschutz-Sonderprogramm: Förderung der Evangelischen Christuskirche in Plettenberg

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk freut sich über die gute Nachricht aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Plettenberger Christuskirche erhält eine Förderung in Höhe von
200.000,00 €. Diese Mittel stehen für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit.
Bettina Lugk, Unterstützerin des Antrags auf Bundesebene, zeigt sich begeistert von der Fördermittelvergabe: „Ich freue mich sehr, dass wir die Förderung für die Christuskirche sichern konnten. Die Plettenberger Christuskirche gilt als eine der ältesten Hallenkirchen das Sauerlandes aus dem 13. Jahrhundert. Mit der Förderung können wir sicherstellen, dass dieses Bauwerk auch weiterhin erhalten bleibt.“
Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits seit 2009 Mittel für Sanierungsprojekte dieser Art zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.

Pressemitteilung: 47,5 Millionen für den Denkmalschutz – Bundesregierung setzt „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ zum dreizehnten Mal auf

© Bettina Lugk / Marco Urban

Bereits seit 2009 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Mittel für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit. Seitdem konnten bundesweit Projekte in einer Gesamthöhe von mehr als 400 Millionen Euro unterstützt werden. Auch in diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich 47,5 Millionen Euro für Sanierungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) begrüßt diese Entscheidung: „Der Märkische Kreis ist reich an Bau-, Natur- und Industriedenkmälern. Viele meist Ehrenamtliche machen es sich seit Jahrzehnten zur Aufgabe, diese ganz besonderen Kirchen, Parks, Häuser usw. zu erhalten. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm soll vor allem Eigentümern und Vereinen helfen, die über ein kleineres Budget verfügen. Das Förderprogramm ist ein Signal an ländliche Regionen, dass sie nicht vergessen werden. Auch für dieses Jahr möchte ich ermuntern, Anträge zu stellen.“

Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und wenn möglich rechtzeitig vor dem 5. April 2024 an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde beim Regierungsbezirk Arnsberg gesendet werden. Diese hilft auch bei der Antragstellung.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“.