Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk freut sich über die gute Nachricht aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Iserlohner Bauernkirche erhält im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms eine Förderung in Höhe von 160.840,00 €. Diese Mittel stehen für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit.
Bettina Lugk, Unterstützerin des Antrags auf Bundesebene, zeigt sich begeistert von der Fördermittelvergabe: „Ich freue mich sehr, dass wir die Förderung für die Bauernkirche sichern konnten. Die Iserlohner Bauernkirche ist ein Ort der Begegnung, des Glaubens und der Kultur. Mit der Förderung können wir dazu beitragen, dass das Bauwerk weiterhin erhalten bleibt.“
Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits seit 2009 Mittel für Sanierungsprojekte dieser Art zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.
Pressemitteilung: Denkmalschutz-Sonderprogramm: Förderung der Evangelischen Christuskirche in Plettenberg
Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk freut sich über die gute Nachricht aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Plettenberger Christuskirche erhält eine Förderung in Höhe von
200.000,00 €. Diese Mittel stehen für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit.
Bettina Lugk, Unterstützerin des Antrags auf Bundesebene, zeigt sich begeistert von der Fördermittelvergabe: „Ich freue mich sehr, dass wir die Förderung für die Christuskirche sichern konnten. Die Plettenberger Christuskirche gilt als eine der ältesten Hallenkirchen das Sauerlandes aus dem 13. Jahrhundert. Mit der Förderung können wir sicherstellen, dass dieses Bauwerk auch weiterhin erhalten bleibt.“
Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits seit 2009 Mittel für Sanierungsprojekte dieser Art zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.
Pressemitteilung: Förderung kreativer Klangwelten: Zweite Runde des Amateurmusikfonds gestartet
„Ab sofort haben Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich erneut die Möglichkeit, sich um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds zu bewerben. Der Fonds zielt darauf ab, Ensembles dabei zu unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen und mehr Amateurmusik auf die Bühne zu bringen“, so die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk.
Die Ausschreibung für die zweite Runde des Amateurmusikfonds startete am 16. April 2024. Kreative Projekte haben die Chance auf eine Förderung von bis zu 50.000 Euro. Der vom Deutschen Bundestag initiierte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.
Lugk dazu weiter: „Die Amateurmusik ist eine wichtige Säule unserer kulturellen Vielfalt im Märkischen Kreis. Mit dem Amateurmusikfonds möchten wir den Ensembles die Möglichkeit geben, innovative Projekte zu realisieren und so die Amateurmusikszene in Deutschland zu stärken. Der Amateurmusikfonds ermöglicht es den Ensembles, sich neuen Herausforderungen zu stellen und innovative Wege zu beschreiten. Dadurch wird nicht nur die Vielfalt in der Amateurmusikszene gefördert, sondern auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt.“
Antragsberechtigt für die Projektförderung sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden, Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite der Projekte, wobei lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten können und überregionale bzw. bundesweit wirkende Projekte bis zu 50.000 Euro.
Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden. Die Projektlaufzeit kann ab dem 15. September 2024 beginnen und höchstens bis zum 30. September 2025 dauern. Eine unabhängige, fachkundige Jury wird über die Auswahl der Projekte entscheiden, wobei besonders förderfähig sind, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben.
Neu in dieser zweiten Förderrunde sind drei mögliche Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen können: „Musik pur!“, „Neue Wege“ und „Zukunftswerkstatt“. Diese Schwerpunkte bieten den Ensembles die Möglichkeit, sich kreativ auszudrücken und innovative Konzepte zu entwickeln.
Der Amateurmusikfonds ergänzt bestehende Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bisher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.
Für Beratung und Antragstellung stehen alle Informationen zur Ausschreibung unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung. Interessierte Ensembles können sich zudem telefonisch unter +49 (0)30 60 98 07 81 – 35 oder per E-Mail an amf@bundesmusikverband.de an den Bundesverband wenden.
Pressemitteilung: Kinder- und Jugendkantorei Iserlohn erhält Förderung für Friedensmusical
Die Kinder- und Jugendkantorei Iserlohn erhält eine Förderung über den Amateurmusikfonds. Dies teilt die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk mit. Für das Projekt „Friedensmusical – Kantorei und Friedensfest“ erhält das Kantorat der evangelischen Versöhnungs-Kirchengemeinde Iserlohn 9300,- Euro aus dem Förderfonds.
Dazu die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk: „Seit mehr als 20 Jahren trägt die Kinder- und Jugendkantorei dazu bei, dass junge Menschen in Iserlohn und dem Umkreis gemeinsam Singen, Freundschaften schließen und die Musiklandschaft im Märkischen Kreis bereichern. Ich freue mich für die vielen ehrenamtlichen Sängerinnen und Sänger, dass der Bundesmusikverband nun ihre Arbeit belohnt.”
Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.
Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.
Weitere Information finden Sie unter: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds/
Pressemitteilung: Inflationsausgleich für die Betreuer und die Betreuungsvereine im Märkischen Kreis auf den Weg gebracht
Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk begrüßt die erste Lesung des Inflationsausgleichs für das Betreuungswesen:
„Dieser Gesetzentwurf ist gut und richtig und dürfte nicht später kommen. Denn: Nicht wenige Betreuungsvereine können wegen der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nicht mehr kostendeckend arbeiten. Gleichzeitig wächst der Betreuungsbedarf. Wir brauchen eine solide und verlässliche Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.“
Bundesweit übernehmen 820 Betreuungsvereine, 17.000 berufliche und 750.000 ehrenamtliche Tätige die Betreuung von über 1 Million Menschen, die aufgrund von körperlichen und seelischen Leiden nicht mehr dazu in der Lage sind. Für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll es künftig monatlich 7,50 Euro pro Betreuung von Anfang 2024 bis Ende 2025 geben. Für die ehrenamtlich Tätigen 24 Euro pro Jahr und pro geführte Betreuung.
Die Sauerländer Abgeordnete weiter: „Wir wollen ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Denn ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele Menschen in Deutschland haben, nicht möglich.“
Dabei müsse schnell gehandelt werden, damit die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen die Erfolge der Betreuungsrechtsreform nicht gefährde, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Ziel war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung.
Lugk fordert, dass es Ziel sein müsse, die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig zu beheben:
„Wir brauchen eine auf der Evaluierung des Betreuungsrechts basierende notwendige Anpassung der Vergütung. Dafür bräuchte die Reform eingebaute Mechanismen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten. Auch weil wir eine alternde Gesellschaft sind, kann es in Zukunft zu mehr Menschen kommen, die betreut werden müssen. Es kann jeden und jede treffen. Deshalb brauchen wir eine angemessene Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland und im Sauerland.“
Pressemitteilung: Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk ruft zu Bewerbungen für den Festivalförderfonds 2024 auf
Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk informiert zum Start des Festivalförderfonds 2024. Der Festivalförderfonds, welcher erstmals als Förderprogramm der Initiative Musik umgesetzt wird, richtet sich an Festivals der populären Musik (der Begriff populär umfasst hier ebenso Jazz und improvisierte Musik). Gefördert werden sollen insbesondere kleine und mittlere Musikfestivals. Auch große, bereits etablierte Festivals können einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.
Dazu Bettina Lugk:
“Festivals haben sowohl künstlerisches als auch wirtschaftliches Potenzial und sind besonders wichtig für die Musikerinnen und Musiker. Festivals bringen uns im Märkischen Kreis jedes Jahr erneut zusammen und verbinden ganz unterschiedliche Menschen, um gemeinsam Musik zu genießen. Diese Vereine und Projekte verdienen es, gefördert zu werden. Der neu eingeführte Bundes-Festivalförderfonds unterstützt die Vielfalt und kulturelle Arbeit von Festivals, betont Nachwuchsförderung und legt Wert auf Qualität. So können wir in Zukunft die Festivalkultur im Sauerland erhalten, unterstützen und stärken.”
Für die Festivalsaison 2024 können Veranstalterinnen und Veranstalter jeweils bis zu 50.000 Euro erhalten. Das Antragsverfahren läuft vom 6. November 2023 bis zum 15. Dezember 2023.
Weitere Informationen und das Antragsformular sind zu finden unter: