Pressemitteilung: Inflationsausgleich für die Betreuer und die Betreuungsvereine im Märkischen Kreis auf den Weg gebracht

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Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk begrüßt die erste Lesung des Inflationsausgleichs für das Betreuungswesen:

„Dieser Gesetzentwurf ist gut und richtig und dürfte nicht später kommen. Denn: Nicht wenige Betreuungsvereine können wegen der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nicht mehr kostendeckend arbeiten. Gleichzeitig wächst der Betreuungsbedarf. Wir brauchen eine solide und verlässliche Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.“

Bundesweit übernehmen 820 Betreuungsvereine, 17.000 berufliche und 750.000 ehrenamtliche Tätige die Betreuung von über 1 Million Menschen, die aufgrund von körperlichen und seelischen Leiden nicht mehr dazu in der Lage sind. Für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll es künftig monatlich 7,50 Euro pro Betreuung von Anfang 2024 bis Ende 2025 geben. Für die ehrenamtlich Tätigen 24 Euro pro Jahr und pro geführte Betreuung.

Die Sauerländer Abgeordnete weiter: „Wir wollen ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Denn ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele Menschen in Deutschland haben, nicht möglich.“

Dabei müsse schnell gehandelt werden, damit die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen die Erfolge der Betreuungsrechtsreform nicht gefährde, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Ziel war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung.

Lugk fordert, dass es Ziel sein müsse, die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig zu beheben:

„Wir brauchen eine auf der Evaluierung des Betreuungsrechts basierende notwendige Anpassung der Vergütung. Dafür bräuchte die Reform eingebaute Mechanismen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten. Auch weil wir eine alternde Gesellschaft sind, kann es in Zukunft zu mehr Menschen kommen, die betreut werden müssen. Es kann jeden und jede treffen. Deshalb brauchen wir eine angemessene Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland und im Sauerland.“

Pressemitteilung: Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk ruft zu Bewerbungen für den Festivalförderfonds 2024 auf

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk informiert zum Start des Festivalförderfonds 2024. Der Festivalförderfonds, welcher erstmals als Förderprogramm der Initiative Musik umgesetzt wird, richtet sich an Festivals der populären Musik (der Begriff populär umfasst hier ebenso Jazz und improvisierte Musik). Gefördert werden sollen insbesondere kleine und mittlere Musikfestivals. Auch große, bereits etablierte Festivals können einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.

Dazu Bettina Lugk:

“Festivals haben sowohl künstlerisches als auch wirtschaftliches Potenzial und sind besonders wichtig für die Musikerinnen und Musiker. Festivals bringen uns im Märkischen Kreis jedes Jahr erneut zusammen und verbinden ganz unterschiedliche Menschen, um gemeinsam Musik zu genießen. Diese Vereine und Projekte verdienen es, gefördert zu werden. Der neu eingeführte Bundes-Festivalförderfonds unterstützt die Vielfalt und kulturelle Arbeit von Festivals, betont Nachwuchsförderung und legt Wert auf Qualität. So können wir in Zukunft die Festivalkultur im Sauerland erhalten, unterstützen und stärken.”

Für die Festivalsaison 2024 können Veranstalterinnen und Veranstalter jeweils bis zu 50.000 Euro erhalten. Das Antragsverfahren läuft vom 6. November 2023 bis zum 15. Dezember 2023.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind zu finden unter:

www.initiative-musik.de