Reform des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet – Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet. Die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk bewertet die beschlossenen Änderungen als wichtigen Fortschritt im Kampf gegen häusliche Gewalt: „Wer bedroht oder verfolgt wird, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat wirksam schützt. Mit der Reform schaffen wir bessere Möglichkeiten, Täter frühzeitig zu stoppen und Betroffene konsequenter zu schützen.“

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gewalttäter nach dem sogenannten spanischen Modell. Durch die sogenannte Fußfessel können Annäherungsverbote künftig effektiver überwacht werden. Sobald sich ein Täter der geschützten Person nähert, erfolgt automatisch eine Warnung. Ergänzend wird eine Sicherheitszone eingerichtet, sodass Polizei und Betroffene bereits informiert werden, bevor ein Verstoß gegen Auflagen unmittelbar eintritt. Dadurch können Einsatzkräfte schneller reagieren und gefährliche Situationen im besten Fall verhindert werden.

Darüber hinaus werden Anti-Gewalt-Trainings für Täter verpflichtend, Verstöße gegen Schutzanordnungen künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren bestraft, und Opfer dürfen bei Gerichtsanhörungen eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten zudem Zugang zum Waffenregister, damit Gefährdungslagen besser eingeschätzt werden können.

Bettina Lugk betont: „Häusliche Gewalt betrifft nicht nur einzelne Familien, sondern unsere gesamte Gesellschaft. Frauen und Kinder brauchen Schutz, Unterstützung und die Gewissheit, dass Gewalt niemals toleriert wird. Mit dem neuen Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit und mehr Schutz für Betroffene.“ Zugleich verweist Lugk darauf, dass weitere Reformen notwendig seien – unter anderem beim Schutz vor digitaler Gewalt sowie bei familienrechtlichen Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht.