„Bund steht an der Seite der Kommunen“ – zusätzliche Millionen für die Altschuldenentlastung

Bettina Lugk: „Wir lassen unsere Städte und Gemeinden mit ihren finanziellen Herausforderungen nicht allein“

Der Bund setzt ein starkes Zeichen für leistungsfähige Städte und Gemeinden: Mit erheblichen zusätzlichen Mitteln beteiligt er sich an der Entlastung besonders von Altschulden betroffener Kommunen. Allein Nordrhein-Westfalen erhält dafür von 2026 bis 2029 jährlich rund 164 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Das Land gibt diese Unterstützung vollständig an mehr als 200 Städte, Gemeinden und Kreise weiter.

Die Kommunen im Wahlkreis der heimischen Bundestagsabgeordneten Bettina Lugk profitieren von den Bundesmitteln:

Gebietskörperschaft Jährliche Entlastungsmittel nach LKEG
Altena 115.577 EUR
Balve 49.293 EUR
Hemer 382.653 EUR
Iserlohn 928.115 EUR
Menden 544.046 EUR
Nachrodt-Wiblingwerde 33.532 EUR
Werdohl 216.436 EUR

„Unsere Städte und Gemeinden stemmen jeden Tag enorme Aufgaben und sorgen dafür, dass unser Gemeinwesen vor Ort funktioniert. Gleichzeitig kämpfen gerade viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen seit Jahren mit hohen Altschulden und den daraus entstehenden finanziellen Belastungen. Für uns ist deshalb klar: Der Bund steht an der Seite der Kommunen und lässt sie mit diesen Herausforderungen nicht allein. Mit der Altschuldenhilfe leisten wir einen erheblichen finanziellen Beitrag und sorgen ganz konkret für Entlastung vor Ort“, erklärt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Altschuldenhilfe hat der Deutsche Bundestag am 9. Juli 2026 beschlossen. Die Bundesmittel werden in Nordrhein-Westfalen ohne zusätzlichen Antrag und Verwaltungsaufwand direkt an die begünstigten Kommunen ausgezahlt. Sie werden für Zins und Tilgung bestehender Liquiditätskredite eingesetzt.

„Handlungsfähige Kommunen sind entscheidend für das Vertrauen in einen funktionierenden Staat. Hier geht es um gute Schulen, Straßen und Sportstätten, um Feuerwehren, soziale Angebote und vieles mehr, was den Alltag der Menschen unmittelbar prägt. Deshalb ist diese Unterstützung des Bundes so wichtig: Sie stärkt unsere Städte und Gemeinden und gibt ihnen mehr Luft für die Aufgaben, die vor Ort bewältigt werden müssen“, so Lugk.

„Ich freue mich besonders, dass die Unterstützung des Bundes auch bei uns in der Region ankommt. Insgesamt fließen rund 2,3 Millionen Euro an die Kommunen in meinem Wahlkreis. Das ist ein starkes Zeichen: Der Bund steht verlässlich an der Seite unserer Städte und Gemeinden“, betont Lugk abschließend.

Pressemitteilung zur Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Altschuldenregelung

Bettina Lugk, MdB: „Altschuldenhilfe umsetzen – Kommunen in NRW entlasten! ”

Zur Ankündigung des Bundeskanzlers Olaf Scholz, die Grundgesetzänderung für eine Altschuldenregelung noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen, erklärt die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk: »Das Fundament der Demokratie sind die Kommunen. Ob unsere Städte und Gemeinden die finanzielle Kraft aufbringen können, in ihre Zukunft zu investieren, entscheidet maßgeblich darüber, ob wir unseren Wohlstand langfristig sichern können. Keine Maßnahme ist dabei so entscheidend wie die Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden. Mit seiner Ankündigung, die notwendige Grundgesetzänderung für eine Altschuldenlösung zeitnah ins Parlament einzubringen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein starkes und wichtiges Signal vor Ort gesetzt. Es liegt nun an uns allen, diese einmalige Chance zu nutzen, um die Städte und unsere Gemeinden endlich von der erdrückenden Altschuldenlast zu befreien.“

Handlungsfähigkeit für das märkische Sauerland, NRW und ganz Deutschland

„Das Gesetz zur Altschuldenlösung muss, wie von Bundeskanzler Scholz angestrebt, noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Das gilt auch für die CDU in NRW und im Bund: Ministerpräsident Hendrik Wüst muss jetzt vor allem bei Friedrich Merz und CDU und CSU dafür werben, dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zustande kommt.«

Pressemitteilung: Gut für die Kommunen: Betreuung von unter 25-Jährigen bleibt bei den Jobcentern

Die Betreuung von unter 25-Jährigen in der Grundsicherung (SGBII) bleibt doch bei den kommunalen Jobcentern. Stattdessen übernehmen die Bundesagenturen für Arbeit nun den Bereich der Weiterbildung und Rehabilitation der jungen Menschen. Damit kommt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Wunsch seiner Bundestagsfraktion und vielen Akteuren aus der Praxis nach.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, welches die Betreuung von unter 25-jährigen neu regeln sollte. Damit wollte Heil etwa 900 Millionen Euro einsparen. Die Betreuung der jungen Menschen wäre dabei von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen worden. Die Gefahr bestand, dass die kommunalen Jobcenter deswegen massiv entwertet worden wären.

Bettina Lugk, Bundestagsabgeordnete aus dem Märkischen Kreis, begrüßt den neuen Vorschlag ausdrücklich: „Die Jobcenter vor Ort haben die beste Expertise und längste Erfahrung, um Jugendliche schnell und nachhaltig in Gute Arbeit zu bringen. Das bewahren wir. Zusätzlich verbessern wir mit dem neuen Vorschlag jedoch auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden – das freut mich wirklich sehr.“ Am 24. August dieses Jahres hatte Frau Lugk sich selbst im Rahmen eines Tagespraktikums über die Arbeit im Jobcenter Iserlohn informiert.

Pressemitteilung: KfW-Förderbericht 2022 – 184 Millionen Euro an Krediten und Zuschüssen für den Märkischen Kreis

Im vergangenen Jahr flossen rund 184 Millionen Euro an Krediten und Zuschüssen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Landkreis Märkischen Kreis. Insgesamt wurden 1829 Anträge auf KfW-Förderung von Unternehmen oder Privatpersonen gebilligt. Das geht aus dem KfW-Förderbericht für das Jahr 2022 hervor.

“Das Jahr 2022 war ein Jahr der großen Herausforderungen. Krisen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben jedem Einzelnen von uns viel abverlangt. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Corona-Pandemie waren die größten Belastungen des Jahres für Bürgerinnen und Bürger. Es freut mich, dass die KfW mit verschiedenen Sonderprogrammen eine Hilfe zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen des Märkischen Kreises beitragen konnte”, so die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk.

Mit rund 86,9 Millionen Euro wurden heimische Privatunternehmen gefördert, Privatpersonen und -haushalte erhielten Kreditzusagen und Zuschüsse in Höhe von 85 Millionen Euro. Mit rund 12,4 Millionen Euro wurden Investitionen von Städten, Gemeinden und öffentlichen Unternehmen in die kommunale und soziale Infrastruktur unterstützt.

Die KfW vergab im Märkischen Kreis Kredite in Höhe von insgesamt 62,1 Millionen Euro zur Unterstützung von Unternehmen und Unternehmensgründungen. Davon entfielen 21,1 Millionen Euro auf Corona-Sonderkredite der KfW für Betriebe, die besonders von der Krise betroffen sind. Die KfW-Corona-Kredite wurden 2020 zu Beginn der Pandemie ins Leben gerufen und zuletzt bis zum 30. April 2022 verlängert. „Die KfW-Kredite sind eine wichtige Säule bei der staatlichen Unterstützung der Wirtschaft in der Pandemie“, so Lugk.

Mittelstand und Kommunen bleiben nach Corona kaum Zeit zum Luftholen

Bettina Lugk weiter: „Die Kommunen und mittelständischen Unternehmen unseres Märkischen Kreises waren teilweise besonders stark von den Ereignissen des letzten Jahres betroffen. Das verheerende Lenne-Hochwasser im Juli 2021 hatte auch Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Die KfW konnte mit insgesamt 11,9 Millionen Euro bei der Bewältigung der Kostenexplosionen im Energiesektor helfen.“

Wichtige Schwerpunkte der KfW sind die Förderung von Wohneigentum sowie das nachhaltige Bauen und Wohnen. Auf ihrem Weg zum Eigenheim haben im vergangenen Jahr rund 762 Haushalte im Märkischen Kreis Unterstützung von der KfW in einer Gesamthöhe von 27,2 Millionen Euro erhalten. 401 Wohneinheiten konnten dank der KfW-Förderung zudem altersgerecht umgebaut werden.

Klimafreundlicher Neubau startet

Zum 01.03.2023 stellen BMWSB und KfW die Neubauförderung neu auf: Im Fokus steht zukünftig die CO2-Einsparung während des gesamten Lebenszyklus‘ der Gebäude, nicht mehr nur der Betriebsphase. Der Verwendung nachhaltiger Baustoffe wird damit eine größere Bedeutung zukommen und weitere Nachhaltigkeitsthemen werden stärker adressiert. Die Förderung richtet sich an alle Kundengruppen.

Wohneigentumsförderung für Familien

Ab voraussichtlich 01.06.2023 wird die Neubauförderung auch die Gruppe der einkommensschwächeren Haushalte mit Kindern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 60.000 EUR (zzgl. 10.000 EUR für jedes weitere Kind) gezielt ansprechen. Die soziale Komponente der Wohneigentumsförderung findet ihren Ausdruck in einer nach der Kinderanzahl gestaffelten Förderhöhe.

Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk sieht dem kommenden Jahr optimistisch entgegen: „Mit den staatlichen Hilfen und dem Innovationsgeist unserer Familienunternehmen im Märkischen Kreis kann auch die Energiekrise gemeistert werden. Ich werde auch weiterhin ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger des Märkischen Kreises haben, um Sie bei den neuen Herausforderungen zu unterstützen.“