Pressemitteilung: 47,5 Millionen für den Denkmalschutz – Bundesregierung setzt „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ zum dreizehnten Mal auf

© Bettina Lugk / Marco Urban

Bereits seit 2009 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Mittel für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit. Seitdem konnten bundesweit Projekte in einer Gesamthöhe von mehr als 400 Millionen Euro unterstützt werden. Auch in diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich 47,5 Millionen Euro für Sanierungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) begrüßt diese Entscheidung: „Der Märkische Kreis ist reich an Bau-, Natur- und Industriedenkmälern. Viele meist Ehrenamtliche machen es sich seit Jahrzehnten zur Aufgabe, diese ganz besonderen Kirchen, Parks, Häuser usw. zu erhalten. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm soll vor allem Eigentümern und Vereinen helfen, die über ein kleineres Budget verfügen. Das Förderprogramm ist ein Signal an ländliche Regionen, dass sie nicht vergessen werden. Auch für dieses Jahr möchte ich ermuntern, Anträge zu stellen.“

Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und wenn möglich rechtzeitig vor dem 5. April 2024 an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde beim Regierungsbezirk Arnsberg gesendet werden. Diese hilft auch bei der Antragstellung.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“.

Pressemitteilung-Kulturpass-Kulturanbieter können sich jetzt für den KulturPass registrieren

Der KulturPass bietet allen jungen Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, ein Budget von 200 €, mit dem sie unsere reichhaltige Kulturlandschaft erkunden können. Seit dem 17. Mai um 15:00 Uhr können Kulturanbieter ihre Angebote für den KulturPass zur Verfügung stellen.

Zum Start der Registrierung erklärt die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk: „Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Programm junge Menschen für die vielfältigen Kulturangebote im märkischen Sauerland begeistern und ebenso die vielen Kulturanbieter in unserer Region stärken können.

Die Registrierung läuft über eine digitale Plattform (www.kulturpass.de), auf der die Anbieter sich ab jetzt registrieren und ihre Angebote anlegen können. Theater und Kinos, Buchhandlungen und der Musikfachhandel, Comic- und Plattenläden, Museen und Gedenkstätten, Parks, Botanische Gärten und Schlösser – sie alle können mit ihrem Angebot Teil des KulturPass sein. Der Preis für die genutzten Leistungen wird den Anbietern im Nachgang erstattet. Für die 18-jährigen wird der KulturPass ab Mitte Juni verfügbar sein, dann können sie ihr virtuelles Budget über die KulturPass-App einsetzen.“

Mit dem KulturPass unterstützt die Bundesregierung junge Menschen und Kulturschaffende nach der Corona-Pandemie. Dafür stellt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in diesem Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung, die Mittel kommen aus dem Etat der Staatsministerin für Kultur und Medien. Der KulturPass startet 2023 als Pilotprojekt. Bei erfolgreichem Verlauf kann das Programm fortgesetzt und erweitert werden.