Bettina Lugk informiert: Bundesmittel für den Erhalt historischer Denkmäler – Anträge jetzt möglich

„Der Bund steht zu seiner Verantwortung für den Schutz unserer historischen Bausubstanz“, erklärt Bettina Lugk. „Gerade im Märkischen Kreis mit seinen vielen denkmalgeschützten Gebäuden, Kirchen und Industrieanlagen ist das Programm eine wertvolle Unterstützung für Eigentümerinnen, Vereine und Kommunen.“

Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk informiert, dass der Bund im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms erneut Mittel für die Sanierung und den Erhalt bedeutender Kulturdenkmäler bereitstellt. Gefördert werden Projekte, die zur Substanzerhaltung und Restaurierung historischer Bauten beitragen und damit das kulturelle Erbe bewahren.

Gefördert werden ausschließlich denkmalpflegerische Maßnahmen, keine Modernisierungen oder Umbauten. Der Bund kann bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen, die restliche Finanzierung erfolgt durch Länder, Kommunen oder private Träger.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – also auch Vereine, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Kommunen. Zuständig für den Märkischen Kreis ist die:

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz

„Ich möchte alle ermutigen, die ein historisches Gebäude oder Denkmal bewahren möchten, sich zu informieren und eine Förderung zu beantragen“, so Lugk weiter. „Unsere Denkmäler sind Zeugnisse der Geschichte und prägen das Gesicht unserer Städte und Dörfer.“

Pressemitteilung: 47,5 Millionen für den Denkmalschutz – Bundesregierung setzt „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ zum dreizehnten Mal auf

© Bettina Lugk / Marco Urban

Bereits seit 2009 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Mittel für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit. Seitdem konnten bundesweit Projekte in einer Gesamthöhe von mehr als 400 Millionen Euro unterstützt werden. Auch in diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich 47,5 Millionen Euro für Sanierungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) begrüßt diese Entscheidung: „Der Märkische Kreis ist reich an Bau-, Natur- und Industriedenkmälern. Viele meist Ehrenamtliche machen es sich seit Jahrzehnten zur Aufgabe, diese ganz besonderen Kirchen, Parks, Häuser usw. zu erhalten. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm soll vor allem Eigentümern und Vereinen helfen, die über ein kleineres Budget verfügen. Das Förderprogramm ist ein Signal an ländliche Regionen, dass sie nicht vergessen werden. Auch für dieses Jahr möchte ich ermuntern, Anträge zu stellen.“

Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und wenn möglich rechtzeitig vor dem 5. April 2024 an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde beim Regierungsbezirk Arnsberg gesendet werden. Diese hilft auch bei der Antragstellung.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“.