Pressemitteilung: Verlängerung des Kurzarbeitergelds: Sicherheit für Betriebe und Beschäftigte bis Ende 2025

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk berichtet vom Beschluss im Bundeskabinett: „Die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate wurde nun beschlossen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025 und schafft in herausfordernden Zeiten dringend benötigte Planungssicherheit für Betriebe und ihre Beschäftigten im Märkischen Kreis.“

In den vergangenen Monaten mussten viele Betriebe in der Region, insbesondere in der Industrie, wieder vermehrt auf Kurzarbeit zurückgreifen. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer können Unternehmen konjunkturelle und geopolitische Herausforderungen besser bewältigen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Sie bleiben im Job und ihre Einkommen werden gesichert.

„Das Kurzarbeitergeld hat sich als ein starkes und bewährtes Instrument erwiesen. Es schützt Arbeitsplätze, sichert Einkommen und gibt Betrieben die Möglichkeit, ihre Fachkräfte zu halten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um langfristige Perspektiven für die Firmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen.“

Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Anpassung bei den Regelungen zur Kurzarbeit notwendig

Die wirtschaftliche Lage in unserer Region ist zur Zeit sehr schwierig. Unsere vielen Unternehmen, die der Automobilindustrie zuliefern oder Teil der Lieferkette der Bauindustrie sind, verzeichnen Rückgänge bei den Aufträgen, so dass vermehrt über Kurzarbeit nachgedacht bzw. diese (wieder) vorbereitet wird. Die bisherigen Regelungen zur Kurzarbeit sind recht starr, so dass hier Änderungen notwendig sind, wenn wir den Industrie- und Wirtschaftsstandort in Westfalen halten wollen! Diese Aufgabe begleitet meine Arbeit seit Monaten.