Pressemitteilung: Bettina Lugk sucht Bewerber:innen zum Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

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Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk sucht Bewerber:innen für den diesjährigen Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag. „Liebe Demokratie, wir müssen reden – 75 Jahre Grundgesetz und Deutscher Bundestag“ – das ist der Titel des Workshops für politik- und medieninteressierte Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren vom 6. bis 12. Oktober 2024.

Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 25 politik- und medieninteressierte Jugendliche zu einem einwöchigen Workshop nach Berlin ein. Drei Wochen vorher – am 14. September 2024 – findet ein digitales Vorbereitungstreffen statt.

Bettina Lugk erklärt: „Unser Land braucht gute Journalist:innen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft und beobachten kritisch die Arbeit der Politiker:innen und Institutionen. Ich würde mich freuen, wenn auch Bewerber:innen aus dem Märkischen Kreis die Chance nutzen, sich zu bewerben.

Unter der Schirmherrschaft von Frau Yvonne Magwas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, erwartet die Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden sich unter anderem kritisch mit dem aktuellen politisch-parlamentarischen Geschehen auseinandersetzen, Abgeordnete persönlich treffen, an Gesprächen mit Mitgliedern von Fachausschüssen teilnehmen, Fachleuten zum Workshop-Thema begegnen und in einen Dialog treten.

Das übergeordnete Thema des diesjährigen Workshops lautet „75 Jahre Grundgesetz – 75 Jahre Deutscher Bundestag – aktuelle Debatten zur Demokratie“. Die Jugendlichen setzen dabei nach ihren Interessen eigene inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf das Workshop-Thema und gestalten ein journalistisches Online-Dossier mit Text-, Audio-, Video- oder Social-Media-Beiträgen.

Die Kooperationspartner möchten mit dem Workshop Jugendliche mit unterschiedlichen Vorerfahrungen, Hintergründen und Perspektiven erreichen.

Interessierte können sich vom 13. Juni bis 14. Juli 2024 unter der Internetadresse https://jugendpresse.de/projekte/bundestag bewerben.

Pressemitteilung: 47,5 Millionen für den Denkmalschutz – Bundesregierung setzt „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ zum dreizehnten Mal auf

© Bettina Lugk / Marco Urban

Bereits seit 2009 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Mittel für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit. Seitdem konnten bundesweit Projekte in einer Gesamthöhe von mehr als 400 Millionen Euro unterstützt werden. Auch in diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich 47,5 Millionen Euro für Sanierungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) begrüßt diese Entscheidung: „Der Märkische Kreis ist reich an Bau-, Natur- und Industriedenkmälern. Viele meist Ehrenamtliche machen es sich seit Jahrzehnten zur Aufgabe, diese ganz besonderen Kirchen, Parks, Häuser usw. zu erhalten. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm soll vor allem Eigentümern und Vereinen helfen, die über ein kleineres Budget verfügen. Das Förderprogramm ist ein Signal an ländliche Regionen, dass sie nicht vergessen werden. Auch für dieses Jahr möchte ich ermuntern, Anträge zu stellen.“

Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und wenn möglich rechtzeitig vor dem 5. April 2024 an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde beim Regierungsbezirk Arnsberg gesendet werden. Diese hilft auch bei der Antragstellung.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“.