Wie können Bundeswehr, Politik und Verwaltung ihre Verantwortung in der Zeitenwende wahrnehmen?

Presseinformation der Bezirksregierung Arnsberg

Zum zweiten Mal feiert Deutschland rund um den 15. Juni den Nationalen Veteranentag. Dieser beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages und wird seit 2025 von der Bundesregierung ausgerichtet. Er würdigt die Leistungen aller ehemaligen und aktiven Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten und stärkt das Band zwischen ihnen und der Gesellschaft. Bei der Bezirksregierung wurde der Tag auf Initiative von Regierungspräsident Heinrich Böckelühr mit einer Podiumsdiskussion zur Fragestellung „Zeitenwende gestalten – Welche Verantwortung tragen Bundeswehr, Politik und Gesellschaft?“ gestaltet. Gut 80 Mitarbeitende der Bezirksregierung Arnsberg verfolgten die Diskussion am Montag, 15. Juni 2026, mit großem Interesse.

Nach der Begrüßung durch Regierungspräsident Heinrich Böckelühr tauschten Generalmajor Michael Hogrebe, stellvertretender Kommandeur des Air Component Command in Kalkar, Bettina Lugk, Mitglied des Bundestags aus Iserlohn und stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Dr. Dirk Freudenberg von der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung in Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie Marcel Purtz, Regierungsrat bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie aktiver Reservist, ihre Erfahrungen und Einschätzungen zur Zeitenwende aus.

„Anerkennung und Wertschätzung für unsere Soldaten kann nicht auf einen Tag im Jahr beschränkt sein. Der nationale Veteranentag setzt jedoch ein wichtiges und sichtbares Zeichen. Zugleich verdient auch der Dienst all jener Anerkennung, die sich in ziviler Verantwortung für unsere Gesellschaft einsetzen“, betont Regierungspräsident Heinrich Böckelühr.

Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer – auch in ihren unterschiedlichen Rollen –, dass die Verankerung der Bundeswehr als notwendiges und akzeptiertes Element in Staat und Gesellschaft in der Bevölkerung eine wichtige und sensible Aufgabe ist. Hier sind nach Einschätzung der Diskutanten Politik, Verwaltung und die Bundeswehr selbst gefordert, eine sachliche aber auch ehrliche Diskussion insbesondere über die Wehrpflicht anzustoßen und zu führen. Generalmajor Michael Hogrebe betonte, dass die Information und die Aufklärung der Bevölkerung über militärische Maßnahmen sensibel, offen und realistisch erfolgen müsse. Auch für Marcel Purtz als Reserveoffizier ist die Diskussion über die sowohl im militärischen Bereich und im zivilen Sektor notwendigen Maßnahmen in der Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Aufgabe.

Bei der Verwendung und Umsetzung der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sondervermögen zur Ertüchtigung der Bundeswehr sah die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses Bettina Lugk die dringende Notwendigkeit der zügigen Verausgabung der zur Verfügung stehenden Mittel als große Herausforderung für die Industrie. Vergaberechtliche Hindernisse stünden hier oft einer zügigen Beschaffung im Wege. Für Dr. Dirk Freudenberg ist die Stärkung der zivilen Seite der Verteidigung eine vorrangige Aufgabe. Die zivile Alarmplanung müsse auf allen Ebenen dringend weiter aufgebaut werden.

Der Überflug eines „Eurofighters“ vom Luftwaffenstützpunkt Nörvenich vor Beginn der Veranstaltung über Arnsberg und die Kommunen des Hochsauerlandkreises war sichtbarer Ausdruck der Präsenz und der Bedeutung der Bundeswehr.

Pressemitteilung: 47,5 Millionen für den Denkmalschutz – Bundesregierung setzt „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ zum dreizehnten Mal auf

© Bettina Lugk / Marco Urban

Bereits seit 2009 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Mittel für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit. Seitdem konnten bundesweit Projekte in einer Gesamthöhe von mehr als 400 Millionen Euro unterstützt werden. Auch in diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich 47,5 Millionen Euro für Sanierungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) begrüßt diese Entscheidung: „Der Märkische Kreis ist reich an Bau-, Natur- und Industriedenkmälern. Viele meist Ehrenamtliche machen es sich seit Jahrzehnten zur Aufgabe, diese ganz besonderen Kirchen, Parks, Häuser usw. zu erhalten. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm soll vor allem Eigentümern und Vereinen helfen, die über ein kleineres Budget verfügen. Das Förderprogramm ist ein Signal an ländliche Regionen, dass sie nicht vergessen werden. Auch für dieses Jahr möchte ich ermuntern, Anträge zu stellen.“

Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und wenn möglich rechtzeitig vor dem 5. April 2024 an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde beim Regierungsbezirk Arnsberg gesendet werden. Diese hilft auch bei der Antragstellung.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“.