Verpflichtende Musterung und mehr Attraktivität – MdB Lugk begrüßt Einigung zum neuen Wehrdienst

„Die Bundeswehr benötigt mehr Personal, um die Sicherheit unseres Landes garantieren zu können. Mit dem neuen Wehrdienst stärken wir gemeinsam die Wehrhaftigkeit unseres Landes, denn wir ermöglichen den nötigen Aufwuchs der Streitkräfte auf mittelfristig rund 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten und rund 200.000 Reservistinnen und Reservisten“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk. Zuvor hatte die Koalition eine Einigung zum neuen Wehrdienst präsentiert.

Wie vom Verteidigungsminister Boris Pistorius vorgesehen sollen demnach alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gemustert werden. Zugleich steigt die Attraktivität, um genug Freiwillige zu gewinnen: Wer freiwillig dient, erhält zukünftig rund 2.600 Euro brutto monatlich. Ab einer Verpflichtungszeit von einem Jahr wird ein Führerscheinzuschuss gewährt. „Neben Sinnhaftigkeit und Attraktivität ist mir persönlich auch die gesellschaftliche Wertschätzung unserer Soldatinnen und Soldaten ein Herzensanliegen. Ich bin zuversichtlich, dass sich dann genug junge Menschen finden, die sich in den Dienst der Gemeinschaft stellen und für unsere aller Sicherheit einen Beitrag leisten wollen“, sagt die Verteidigungspolitikerin Lugk.

Einig ist sich die Koalition auch, dass der Bundestag durch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht einsetzten kann. Dies würde nötig werden, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich machten. „Damit die Einführung einer etwaigen Bedarfswehrpflicht reibungslos funktionieren kann, schaffen wir schon jetzt die nötigen Voraussetzungen – von Strukturen zur Musterung über Infrastruktur bis hin zu den nötigen Ausbildungskapazitäten, die einen möglichst sinnstiftenden Dienst ermöglichen“, betont Lugk. Unabhängig davon für gilt weiterhin die im Grundgesetz verankerte allgemeine Wehrpflicht, die unter Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ausgesetzt wurde. Sie würde wieder in Kraft treten, sobald der Bundestag einen Spannungsfall beschließen müsste. „Wir hoffen vermutlich alle, dass eine derart verschärfte Sicherheitslage nicht eintreten wird“, so Lugk abschließend.

Die Bundestagsabgeordnete zum Regierungsbeschluss des Entwurfs für ein Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

„Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Zugleich schafft der Entwurf eine neue Grundlage für die Arbeit im Verteidigungsausschuss, der die Umsetzung eng begleiten wird.“ äußert sich Bettina Lugk, stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages.

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 27.08.2025 im Bendlerblock des Verteidigungsministeriums den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, WDModG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren für den neuen Wehrdienst, den die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk wie folgt erläutert:

Hintergrund sind die verschärfte sicherheitspolitische Lage in Europa sowie die neuen NATO-Fähigkeitsziele. Um die Landes- und Bündnisverteidigung zu stärken, soll die Bundeswehr personell deutlich wachsen. Nach ersten Schätzungen werden insgesamt rund 460.000 Soldatinnen und Soldaten für Truppe und Reserve benötigt.

Der neue Wehrdienst soll vor allem den Aufwuchs der Reserve sichern und junge Menschen für den Dienst in einer modernen Bundeswehr gewinnen.
Künftig erhalten alle Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr einen digitalen Fragebogen, in dem Daten, Qualifikationen und die Bereitschaft zum Dienst abgefragt werden. Diese Abfrage wird mit dem Jahrgang 2008 beginnen und für Männer ist diese Erhebung verpflichtend. Ab 2027 gilt zudem eine verpflichtende Musterung. Nach einer einheitlichen Grundausbildung können sich Soldatinnen und Soldaten je nach Verpflichtungsdauer weiter in die Strukturen der Teilstreitkräfte und Unterstützungsbereiche integrieren.

Der bisherige freiwillige Wehrdienst fällt weg und alle Soldatinnen und Soldaten werden ab ihrem Dienstbeginn in den Status eines Soldaten bzw. einer Soldatin auf Zeit berufen. Die Dienstzeiten sind flexibel gestaltet und reichen von sechs bis 23 Monaten im Rahmen des neuen Wehrdienstes bis hin zu längeren Verpflichtungen von bis zu 25 Jahren. Ergänzt wird das Angebot durch finanzielle Anreize, Zugang zu Sprachkursen, Zuschüsse zum Führerschein und moderne Ausbildungsmöglichkeiten.

Mit der sogenannten Wehrerfassung 2.0 wird zudem auch auf Jahrgänge vor 2008 zurückgegriffen, um ein umfassendes Lage- und Datenbild sicherzustellen. Sollte sich trotz der Attraktivitätsmaßnahmen nicht genügend Nachwuchs gewinnen lassen, sieht der Entwurf vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages kurzfristig eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst beschließen kann.