Pressemitteilung: Deutschlands beste Ausbilder und Ausbilderinnen gesucht!

Bewerbungsphase „Ausbildungs-Ass 2023“ eröffnet:
Deutschlands beste Ausbilder und Ausbilderinnen gesucht!

Die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk aus dem Märkischen Kreis ermutigt Unternehmen, Betriebe, Institutionen, Schulen und Initiativen, sich am Wettbewerb „Ausbildungs-Ass“ des Vereins „Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V.“ zu beteiligen.

Wir suchen nach kreativen Ausbildungskonzepten und Unternehmen, die den Mut haben, Dinge anzupacken und zu verändern. Unternehmen, die besonders engagiert sind und Jugendliche in besonderer Weise dabei unterstützen, den Weg ins Berufsleben zu finden,“ so Bettina Lugk.

Bereits zum 27. Mal verleiht die Junge deutsche Wirtschaft den Förderpreis Ausbildungs-Ass. Mit dem Preis ehren die Wirtschaftsjunioren Deutschland zusammen mit den Junioren des Handwerks, der INTER Versicherungsgruppe sowie den Partnern der Handel und das handwerk magazin Unternehmen, Initiativen und Schulen für ihr besonderes Engagement in Sachen Ausbildung.

Bettina Lugk weiter: „Wir möchten unsere heimischen Unternehmen bei der Suche nach hochqualifizierten Fachkräften unterstützen und den Wohlstand sichern. Dafür brauchen wir attraktive Ausbildungsangebote und effektive Werbekampagnen.“

In den Kategorien “Industrie”, “Handel” oder “Dienstleistungen, Handwerk und Ausbildungsinitiativen” (dazu zählen auch Innungen und Berufsschulen), erhalten die jeweils Erstplatzierten 2.500 Euro, Rang zwei ist mit je 1.500 Euro dotiert, Rang drei mit 1.000 Euro.

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 30. Juni im Büro der Wirtschaftsjunioren Deutschland eingehen, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Mitte/Ende Juli erfolgt dann die Vorauswahl der Top 10 je Kategorie durch Jury-Mitglieder und die Auswahl der Preisträger.

Die Ausschreibungsunterlagen, Rückblicke und viele weitere Infos gibt es unter www.ausbildungsass.de

 

Pressemitteilung: Umsetzung der EU-Notfallverordnung

Entlastungen für Betreiber:innen und Verbraucher:innen im Märkischen Sauerland: Beschleunigung für Wind- und Netzausbau!

Die Umsetzung der EU-Notfallverordnung

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk macht aufmerksam auf die am 19. Dezember 2022 geschaffene EU-Notfallverordnung. Diese gilt ab sofort auch zur Beschleunigung im nationalen Recht. „Ziel ist es, Entlastungen für Betreiber:innen und Verbraucher:innen zu schaffen“, so Lugk.

Die EU-Notfallverordnung umfasst folgende Änderungen:

1. Bei Kraftwerkserneuerungen (Repowering) von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die Umweltverträglichkeitsprüfung von nun an begrenzt. Es wird lediglich die Umweltverträglichkeit im direkten Vergleich von alter und neuer Anlage geprüft. Bei der Erneuerung von Solaranlagen kann die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Umständen gänzlich entfallen.

2. Beschleunigung des Ausbaus von Solarenergieanlagen: Die Installation von Solarenergieanlagen wird dahingehend beschleunigt, dass ab jetzt die Dauer der Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen (auch Dach-PV und PV auf künstlichen Strukturen wie z.B. Deponien) auf drei Monate verkürzt wird. Zusätzlich wird für PV-Anlagen auf künstlichen Strukturen keine Prüfung mehr auf Umweltverträglichkeit durch die Genehmigungsbehörde durchgeführt. Für alle Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion.

3. Beschleunigung des Wärmepumpenausbaus: Für die Installation von elektrischen Wärmepumpen bis 50 MW wird das Genehmigungsverfahren auf einen Monat bzw. für Erdwärmepumpen auf drei Monate begrenzt. Zudem wird ein Anschlussrecht für Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch etabliert.

Bettina Lugk betont: “Mit den im EU-Rahmen beschlossenen Änderungen und den nationalen Durchführungsregelungen erhöhen wir die Flexibilität für den Ausbau erneuerbarer Energien. Durch die Neuerungen wird der bürokratische Aufwand vermindert. Wir stärken Betreiber:innen von erneuerbaren Energieanlagen, womit wir der Bekämpfung des Klimawandels einen Schritt näher kommen. Damit werden wir nicht nur der Verantwortung vor unseren Bürger:innen gerecht, sondern schaffen auch gute Grundlagen für die nächsten Jahre.“

(© Die Hoffotografen)

Pressemitteilung: “Alle machen mit!” – Kampagne

„Alle machen mit!“ – Inklusion durch sportliche Begegnung für jedermann

Anlässlich der in diesem Sommer in Berlin stattfindenden Special Olympics World Games, der größten inklusiven Sportgroßveranstaltung der Welt, startet Special Olympics Deutschland den „Alle machen mit!“ – Projektwettbewerb. Kitas, Schulen und Sportvereine können sich bis zum 27. März bewerben!

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk macht auf die Bewerbung für den Projektwettbewerb „Alle machen mit!“ aufmerksam. Special Olympics Deutschland vergibt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 26 Jahre), die sich mit inklusiven Projektideen bewerben,  „Alle machen mit!“-Aktionspakete.

Kitas, Schulen und Sportvereine, die sich beispielhaft für ein inklusives Zusammenleben einsetzen und zeigen, wie möglicherweise vorhandene Barrieren gemeistert werden können, sollen mit diesem Wettbewerb ausgezeichnet und geehrt werden. Es winken projektgebundene Fördergelder von bis zu 1.000€!

Seit dem 20. Februar 2023 können Bewerbungen auf der Webseite specialolympics.hc-apps.de eingereicht werden. Kitas, Schulen und Sportvereine können sich allein oder in Zusammenarbeit mit anderen mit einem inklusiven Projekt bewerben. Die vorwiegende Zielgruppe der Projekte ist die Unified Generation, die sich aus allen Kindern unter 13 Jahren, Jugendlichen zwischen 14-17 Jahren und jungen Erwachsenen zwischen 18-26 Jahren zusammensetzt. Die Aktionspakete werden anschließend durch eine öffentliche Onlineabstimmung vergeben. Die öffentliche Abstimmung startet am 27. März 2023 um 9:00 Uhr und endet am 24. April 2023 um 9:00 Uhr. Auch während des Abstimmungszeitraums sind Bewerbungen weiterhin möglich.

„Durch meine vielen Besuche in Sportvereinen, Kitas und Schulen im Märkischen Kreis weiß ich wie entschlossen und beispielhaft sich junge Menschen für Inklusion einsetzen. Daher rufe ich alle jungen Menschen aus dem Märkischen Sauerland auf, sich mit Projektideen, in denen sich Menschen mit und ohne Behinderung begegnen, zu bewerben“, betont Bettina Lugk.

Die heimische Bundestagsabgeordnete und Sportpolitikerin Lugk freut sich auf viele Bewerbungen aus ihrem Wahlkreis: „Denn was unsere Kitas, Sportvereine und Schulen leisten, sollte auch entsprechend gewürdigt werden.“

Alle weiteren Informationen finden Sie unter https://specialolympics.hc-apps.de/

(© Die Hoffotografen)

KfW-Förderbericht 2022: 184 Millionen Euro an Krediten und Zuschüssen für den Märkischen Kreis

Im vergangenen Jahr flossen rund 184 Millionen Euro an Krediten und Zuschüssen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Landkreis Märkischen Kreis. Insgesamt wurden 1829 Anträge auf KfW-Förderung von Unternehmen oder Privatpersonen gebilligt. Das geht aus dem KfW-Förderbericht für das Jahr 2022 hervor.

“Das Jahr 2022 war ein Jahr der großen Herausforderungen. Krisen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben jedem Einzelnen von uns viel abverlangt. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Corona-Pandemie waren die größten Belastungen des Jahres für Bürgerinnen und Bürger. Es freut mich, dass die KfW mit verschiedenen Sonderprogrammen eine Hilfe zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen des Märkischen Kreises beitragen konnte”, so die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk.

Mit rund 86,9 Millionen Euro wurden heimische Privatunternehmen gefördert, Privatpersonen und -haushalte erhielten Kreditzusagen und Zuschüsse in Höhe von 85 Millionen Euro. Mit rund 12,4 Millionen Euro wurden Investitionen von Städten, Gemeinden und öffentlichen Unternehmen in die kommunale und soziale Infrastruktur unterstützt.

Die KfW vergab im Märkischen Kreis Kredite in Höhe von insgesamt 62,1 Millionen Euro zur Unterstützung von Unternehmen und Unternehmensgründungen. Davon entfielen 21,1 Millionen Euro auf Corona-Sonderkredite der KfW für Betriebe, die besonders von der Krise betroffen sind. Die KfW-Corona-Kredite wurden 2020 zu Beginn der Pandemie ins Leben gerufen und zuletzt bis zum 30. April 2022 verlängert. „Die KfW-Kredite sind eine wichtige Säule bei der staatlichen Unterstützung der Wirtschaft in der Pandemie“, so Lugk.

Mittelstand und Kommunen bleiben nach Corona kaum Zeit zum Luftholen

Bettina Lugk weiter: „Die Kommunen und mittelständischen Unternehmen unseres Märkischen Kreises waren teilweise besonders stark von den Ereignissen des letzten Jahres betroffen. Das verheerende Lenne-Hochwasser im Juli 2021 hatte auch Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Die KfW konnte mit insgesamt 11,9 Millionen Euro bei der Bewältigung der Kostenexplosionen im Energiesektor helfen.“

Wichtige Schwerpunkte der KfW sind die Förderung von Wohneigentum sowie das nachhaltige Bauen und Wohnen. Auf ihrem Weg zum Eigenheim haben im vergangenen Jahr rund 762 Haushalte im Märkischen Kreis Unterstützung von der KfW in einer Gesamthöhe von 27,2 Millionen Euro erhalten. 401 Wohneinheiten konnten dank der KfW-Förderung zudem altersgerecht umgebaut werden.

Klimafreundlicher Neubau startet

Zum 01.03.2023 stellen BMWSB und KfW die Neubauförderung neu auf: Im Fokus steht zukünftig die CO2-Einsparung während des gesamten Lebenszyklus‘ der Gebäude, nicht mehr nur der Betriebsphase. Der Verwendung nachhaltiger Baustoffe wird damit eine größere Bedeutung zukommen und weitere Nachhaltigkeitsthemen werden stärker adressiert. Die Förderung richtet sich an alle Kundengruppen.

Wohneigentumsförderung für Familien

Ab voraussichtlich 01.06.2023 wird die Neubauförderung auch die Gruppe der einkommensschwächeren Haushalte mit Kindern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 60.000 EUR (zzgl. 10.000 EUR für jedes weitere Kind) gezielt ansprechen. Die soziale Komponente der Wohneigentumsförderung findet ihren Ausdruck in einer nach der Kinderanzahl gestaffelten Förderhöhe.

Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk sieht dem kommenden Jahr optimistisch entgegen: „Mit den staatlichen Hilfen und dem Innovationsgeist unserer Familienunternehmen im Märkischen Kreis kann auch die Energiekrise gemeistert werden. Ich werde auch weiterhin ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger des Märkischen Kreises haben, um Sie bei den neuen Herausforderungen zu unterstützen.“

Energiekrise: Wie wird das Handwerk entlastet?

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat eine Zeitenwende eingeläutet. Er hat schwerwiegende Folgen – auch für Deutschland. Steigende Preise und hohe Energiekosten stellen uns auf die Probe. Wir müssen in diesen Zeiten zusammenhalten und dafür sorgen, dass Energie bezahlbar bleibt!

Hier eine Übersicht über die milliardenschweren Maßnahmen der SPD-geführten Bundesregierung, die zeitgleich dringend notwendige Entlastungen fürs Handwerk schaffen:

Drei Entlastungspakete in Höhe von 100 Milliarden Euro:

Im Jahr 2022 haben wir zunächst drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Sie enthalten eine Kombination aus unterschiedlichen Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entlasten: steuerliche Erleichterungen und Direktzahlungen.

Abwehrschirm:

Am 21. Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag die Grundlage für die Finanzierung des Abwehrschirms in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen. Damit sollen die Energiekosten begrenzt und die Folgen für Haushalte und Unternehmen abgefedert werden.

Grundlage für die Ausgestaltung der Entlastungen ist der Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022. Die Ergebnisse wurden inzwischen in konkrete Gesetzgebung umgesetzt.

Soforthilfe Dezember:

Durch die Soforthilfe im Dezember wird Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen kWh Gas oder Wärme im Jahr eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse. Von der Soforthilfe im Dezember werden neben den Handwerksbetrieben nach der Anpassung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs auf Betreiben des SPD-Handwerksbeauftragten Hannes Walter auch explizit die Bildungseinrichtungen des Handwerks profitieren.

Gaspreisbremse (am 15.12.2022 im Deutschen Bundestag beschlossen):

Mit der Gaspreisbremse wird der Gaspreis über einen Zuschuss ab März 2023 bis April 2024 reduziert. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Gaspreisbremse deckelt den Preis bei 12 Cent pro kWh für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr. Die Deckelung wird bis zu einer Verbrauchsmenge von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gelten.

Fernwärmekunden erhalten ebenfalls 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro kWh.

Die befristete Gaspreisbremse wird ab Januar 2023 der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro kWh. Wärmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent pro kWh.

Strompreisbremse (am 15.12.2022 im Deutschen Bundestag beschlossen):

Auch die Strompreise sind zuletzt stark angestiegen. Die Strompreisbremse entlastet deshalb Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Strompreisen. Sie folgt der gleichen Logik wie die Gaspreisbremse. Für ein Grundkontingent von bis zu 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei Haushalten und KMU mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird ein Deckel bei 40 Cent pro kWh brutto eingezogen. Für jede weitere Kilowattstunde fällt der Preis im Liefervertrag an. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.

Für Industriekunden soll die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs gelten.

Härtefallregelungen:

Für die Fälle, in denen Unternehmen gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren, wird ein Härtefallfonds eingerichtet.

Die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister hat am 25. November 2022 Eckpunkte für die Umsetzung der Härtefallregelungen vorgelegt. Antragstellung und Abwicklung der Hilfen soll über die Länder erfolgen.

Am 8. Februar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 400 Millionen Euro für KMU freigemacht. Sie sollen Unterstützung erhalten, wenn sie durch extreme Preissteigerungen bei Öl und Pellets betroffen sind. Aktuell wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen, um die konkrete Ausgestaltung festzulegen.

Über einen meiner Besuche in Balve wird auf der Internetseite der Caritas berichtet:

MdB Bettina Lugk erneut zu Gast in Balve
Bei ihrem zweiten Besuch im Seniorenhaus St. Johannes wurde das Thema „selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ beleuchtet

Bereits im November hatte das Team des Seniorenhauses St. Johannes in Balve die Ehre, MdB Bettina Lugk zu empfangen und ihr die Arbeit vor Ort vorzustellen. An diesem Termin wurde aber auch schnell klar, dass das Thema „Seniorenwohnungen“ mehr Raum benötigt. Man freute sich sehr, dass Frau Lugk zur Vertiefung dieses wichtigen Themas im Januar noch einmal nach Balve kam, um sich umfassend zu informieren. „Über einen meiner Besuche in Balve wird auf der Internetseite der Caritas berichtet:“ weiterlesen

Die beliebtesten Pflegeprofis des Märkischen Kreises gesucht

Der bundesweite Online-Wettbewerb „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“ der Privaten Krankenversicherer startet am 15. Februar 2023.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Pflegepersonen im Märkischen Kreis für diesen Preis zu nominieren:

„In Deutschland helfen 1,7 Millionen Pflegepersonen tagtäglich, egal ob Tag oder Nacht, Kranken und Hilfsbedürftigen. Diese Menschen verdienen einen fairen Lohn und gute Arbeitsbedingungen – und unsere Wertschätzung. Wir im Märkischen Kreis sind dankbar für die harte Arbeit der Pflegerinnen und Pfleger, die in Hospizen, Seniorenheimen, Kliniken und vielen anderen Orten unseren Mitbürgern helfen.“

Auf der Website www.pflegeprofis.de können Patienten, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Kollegen und Freunde, bis zum 30. April 2023 Pflegepersonen mit einer persönlichen Botschaft nominieren.

Per Online-Abstimmung werden im nächsten Schritt die Landessiegerinnen und Landessieger ermittelt. Die Bundessieger können sich über ein Preisgeld von bis zu 5.000 Euro freuen.

Nominierungen und Informationen unter: www.pflegeprofis.de