66 Millionen für den Denkmalschutz – Haushaltsausschuss des Bundestages stellt erneut Gelder für die Sanierung bedeutender Denkmäler bereit

Bereits seit 2009 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Mittel für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit. Seitdem konnten bundesweit Projekte in einer Gesamthöhe von 400 Millionen Euro unterstützt werden. Auch in diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 66 Millionen Euro für Sanierungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) begrüßt diese Entscheidung: „Das Denkmalschutz-Sonderprogramm ist eine Chance auch für kleinere Projekte in der Region. Ich weiß, wie schwierig es für Kirchengemeinden oder Fördervereine sein kann, ihr Objekt mit einem geringen Budget zu erhalten und zu sanieren. Das Förderprogramm ist ein Signal an ländliche Regionen, dass sie nicht vergessen werden.“

Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und bis Ende Juli an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Diese hilft auch bei der Antragstellung.

„Ich bin den vielen Ehrenamtlichen dankbar, die sich für ihr Denkmalprojekt einsetzen und so zum Erhalt der vielseitigen Kulturlandschaft des Märkischen Sauerlandes beitragen“, so Bettina Lugk. „Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm kann der Bund sie ein wenig in ihrer wertvollen Arbeit unterstützen.“

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“.

Laden Sie hier die Antragsformulare für das Denkmalschutz-Sonderprogramm herunter: DS XI – Antragsunterlagen