Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 beschlossen, die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen zu erleichtern. Auch ohne Satzungsänderungen sollen Vereine ihre Mitgliederversammlungen im virtuellen Raum abhalten können.
„Vereine aller Art spielen eine große Rolle im Leben vieler Menschen im Märkischen Sauerland – von den vielen Sportvereinen bis hin zu den Schützenvereinen unserer Region. Die Mitgliederversammlungen sind das Herz eines jeden Vereins und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie in Deutschland. Vereinsmitglieder können mitentscheiden, wählen und gewählt werden“, so Bettina Lugk. Das gesetzliche Leitbild sah bisher eine Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie wurde mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten.
Die Bundestagsabgeordnete für den Märkischen Kreis betont: “Durch meine vielen Besuche in Vereinen im Sauerland weiß ich, wie wichtig den Menschen vor Ort das Leben im Verein, ihr Engagement und die Teilhabe an Veranstaltungen, Festen oder Spielen ist. Vor allem als Mitglied im Sportausschuss des Deutschen Bundestages ist es mir daher wichtig, Vereine zu stärken und in ihrer Arbeit zu entlasten. Ich bin mir sicher, dass das mit dem Gesetz gelingen wird.“
Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie waren Mitgliederversammlungen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. Trotz des Auslaufens und der stetigen Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde die Frage nach einer Folgeregelung für digitale Mitgliederversammlungen drängend. Jetzt hat die Ampelkoalition eine solche Regelung verabschiedet.
Von nun an kann das einberufende Gremium ohne Satzungsänderungen die Versammlung in digitaler Form organisieren. Zusätzlich kann beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich.
„Mit der Neuregelung geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und unterstreichen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken“, erklärt Bettina Lugk.
(© Die Hoffotografen)