Pressemitteilung: Deutschlands beste Ausbilder und Ausbilderinnen gesucht!

Bewerbungsphase „Ausbildungs-Ass 2023“ eröffnet:
Deutschlands beste Ausbilder und Ausbilderinnen gesucht!

Die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk aus dem Märkischen Kreis ermutigt Unternehmen, Betriebe, Institutionen, Schulen und Initiativen, sich am Wettbewerb „Ausbildungs-Ass“ des Vereins „Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V.“ zu beteiligen.

Wir suchen nach kreativen Ausbildungskonzepten und Unternehmen, die den Mut haben, Dinge anzupacken und zu verändern. Unternehmen, die besonders engagiert sind und Jugendliche in besonderer Weise dabei unterstützen, den Weg ins Berufsleben zu finden,“ so Bettina Lugk.

Bereits zum 27. Mal verleiht die Junge deutsche Wirtschaft den Förderpreis Ausbildungs-Ass. Mit dem Preis ehren die Wirtschaftsjunioren Deutschland zusammen mit den Junioren des Handwerks, der INTER Versicherungsgruppe sowie den Partnern der Handel und das handwerk magazin Unternehmen, Initiativen und Schulen für ihr besonderes Engagement in Sachen Ausbildung.

Bettina Lugk weiter: „Wir möchten unsere heimischen Unternehmen bei der Suche nach hochqualifizierten Fachkräften unterstützen und den Wohlstand sichern. Dafür brauchen wir attraktive Ausbildungsangebote und effektive Werbekampagnen.“

In den Kategorien “Industrie”, “Handel” oder “Dienstleistungen, Handwerk und Ausbildungsinitiativen” (dazu zählen auch Innungen und Berufsschulen), erhalten die jeweils Erstplatzierten 2.500 Euro, Rang zwei ist mit je 1.500 Euro dotiert, Rang drei mit 1.000 Euro.

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 30. Juni im Büro der Wirtschaftsjunioren Deutschland eingehen, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Mitte/Ende Juli erfolgt dann die Vorauswahl der Top 10 je Kategorie durch Jury-Mitglieder und die Auswahl der Preisträger.

Die Ausschreibungsunterlagen, Rückblicke und viele weitere Infos gibt es unter www.ausbildungsass.de

 

Pressemitteilung: Energiekrise – Wie wird das Handwerk entlastet?

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat eine Zeitenwende eingeläutet. Er hat schwerwiegende Folgen – auch für Deutschland. Steigende Preise und hohe Energiekosten stellen uns auf die Probe. Wir müssen in diesen Zeiten zusammenhalten und dafür sorgen, dass Energie bezahlbar bleibt!

Hier eine Übersicht über die milliardenschweren Maßnahmen der SPD-geführten Bundesregierung, die zeitgleich dringend notwendige Entlastungen fürs Handwerk schaffen:

Drei Entlastungspakete in Höhe von 100 Milliarden Euro:

Im Jahr 2022 haben wir zunächst drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Sie enthalten eine Kombination aus unterschiedlichen Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entlasten: steuerliche Erleichterungen und Direktzahlungen.

Abwehrschirm:

Am 21. Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag die Grundlage für die Finanzierung des Abwehrschirms in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen. Damit sollen die Energiekosten begrenzt und die Folgen für Haushalte und Unternehmen abgefedert werden.

Grundlage für die Ausgestaltung der Entlastungen ist der Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022. Die Ergebnisse wurden inzwischen in konkrete Gesetzgebung umgesetzt.

Soforthilfe Dezember:

Durch die Soforthilfe im Dezember wird Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen kWh Gas oder Wärme im Jahr eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse. Von der Soforthilfe im Dezember werden neben den Handwerksbetrieben nach der Anpassung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs auf Betreiben des SPD-Handwerksbeauftragten Hannes Walter auch explizit die Bildungseinrichtungen des Handwerks profitieren.

Gaspreisbremse (am 15.12.2022 im Deutschen Bundestag beschlossen):

Mit der Gaspreisbremse wird der Gaspreis über einen Zuschuss ab März 2023 bis April 2024 reduziert. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Gaspreisbremse deckelt den Preis bei 12 Cent pro kWh für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr. Die Deckelung wird bis zu einer Verbrauchsmenge von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gelten.

Fernwärmekunden erhalten ebenfalls 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro kWh.

Die befristete Gaspreisbremse wird ab Januar 2023 der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro kWh. Wärmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent pro kWh.

Strompreisbremse (am 15.12.2022 im Deutschen Bundestag beschlossen):

Auch die Strompreise sind zuletzt stark angestiegen. Die Strompreisbremse entlastet deshalb Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Strompreisen. Sie folgt der gleichen Logik wie die Gaspreisbremse. Für ein Grundkontingent von bis zu 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei Haushalten und KMU mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird ein Deckel bei 40 Cent pro kWh brutto eingezogen. Für jede weitere Kilowattstunde fällt der Preis im Liefervertrag an. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.

Für Industriekunden soll die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs gelten.

Härtefallregelungen:

Für die Fälle, in denen Unternehmen gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren, wird ein Härtefallfonds eingerichtet.

Die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister hat am 25. November 2022 Eckpunkte für die Umsetzung der Härtefallregelungen vorgelegt. Antragstellung und Abwicklung der Hilfen soll über die Länder erfolgen.

Am 8. Februar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 400 Millionen Euro für KMU freigemacht. Sie sollen Unterstützung erhalten, wenn sie durch extreme Preissteigerungen bei Öl und Pellets betroffen sind. Aktuell wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen, um die konkrete Ausgestaltung festzulegen.

Pressemitteilung: Über einen meiner Besuche in Balve wird auf der Internetseite der Caritas berichtet:

MdB Bettina Lugk erneut zu Gast in Balve
Bei ihrem zweiten Besuch im Seniorenhaus St. Johannes wurde das Thema „selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ beleuchtet

Bereits im November hatte das Team des Seniorenhauses St. Johannes in Balve die Ehre, MdB Bettina Lugk zu empfangen und ihr die Arbeit vor Ort vorzustellen. An diesem Termin wurde aber auch schnell klar, dass das Thema „Seniorenwohnungen“ mehr Raum benötigt. Man freute sich sehr, dass Frau Lugk zur Vertiefung dieses wichtigen Themas im Januar noch einmal nach Balve kam, um sich umfassend zu informieren. „Pressemitteilung: Über einen meiner Besuche in Balve wird auf der Internetseite der Caritas berichtet:“ weiterlesen

Pressemitteilung: Red Hand Day – auch deine Hand zählt!

Mit dem Ziel, auf das Schicksal von Kindersoldat:innen aufmerksam zu machen, hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages auch 2023 zur Aktion Rote Hand eingeladen. Abgeordnete und Beschäftigte des Deutschen Bundestages setzen mit den roten Handabdrücken ein Zeichen gegen den Einsatz von Minderjährigen als Soldat:innen. „Pressemitteilung: Red Hand Day – auch deine Hand zählt!“ weiterlesen

Pressemitteilung: Rückblick auf eine erfolgreiche LEADER-Förderperiode: Bettina Lugk besucht die LenneSchiene

Rückblick auf eine erfolgreiche LEADER-Förderperiode:
Bettina Lugk besucht die LenneSchiene

Am 6. Januar 2023 besuchte die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk verschiedene Projekte der LEADER-Region LenneSchiene.

Auf der Homepage der LEADER-Region wird über die Projekttour berichtet (KLICK):

Rückblick auf eine erfolgreiche LEADER-Förderperiode: Bettina Lugk besucht die LenneSchiene (externer Link)

 

 

Pressemitteilung: Deutschlandticket kommt zum 1. Mai

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Deutschlandticket am 1. Februar 2023 verabschiedet. Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk dazu: „Das Deutschlandticket ist eine dringend benötigte Entlastung für Pendlerinnen und Pendler im Märkischen Kreis. Das Ticket kommt zum 1. Mai 2023 für 49,- Euro im Monat. Es können dann bundesweit alle Verkehrsmittel des ÖPNV, wie Straßenbahnen oder Busse und die Nahverkehrszüge (z.B. IRE, RE, RB, S-Bahnen) genutzt werden. Im Fernverkehr (z.B. ICE, IC, EC) ist das Ticket jedoch nicht gültig.“

Nach einer Initiative der Ampel-Koalition hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten im vergangenen Dezember auf eine Finanzierung des Deutschlandtickets geeinigt. Insgesamt planen Bund und Länder dafür 3 Milliarden Euro jährlich ein. Das Ticket soll vorrangig digital, gleichzeitig aber auch barrierefrei zu erhalten sein.

Weitere Details sollen nun zwischen Bund und Ländern sowie im Parlament geklärt werden.

Pressemitteilung: Berliner Luft – Bettina Lugk besucht die Kolpingsfamilie Iserlohn

Berliner Luft – Bettina Lugk besucht die Kolpingsfamilie

Am 7. Januar 2023 besuchte Bettina Lugk die Kolpingsfamilie Iserlohn. Folgender Artikel veröffentlichte Frau Jutta Rogold von der Kolpingsfamilie, den wir hier dankenswerterweise veröffentlichen dürfen.

“Am Samstagvormittag war die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk bei der Kolpingsfamilie Iserlohn zu Gast. Zum Glück wirkte sich der kalte, ungeheizte Raum im Forum Pankratius nicht auf die Gesprächsatmosphäre aus.

Frau Lugk brachte frischen Wind und Berliner Luft mit und schilderte anschaulich den interessierten Teilnehmern und Teilnehmerinnen ihre Arbeit als „Neuling“ im Deutschen Bundestag. Sie legte besonderen Wert darauf, dass sie sich in erster Linie als Vertreterin ihres heimischen Wahlkreises versteht, in dem sie heimisch geworden ist.

Daraus ergab sich zwangsläufig die erste Frage aus dem Publikum nach Abriss der maroden Rahmedetalbrücke auf der A45 bei Lüdenscheid und Neubau einer neuen Brücke. Anwohner, Pendler, Industrie, Handwerk und Gewerbe wünschen sich sehnlichst, dass es endlich Fortschritte gibt, aber offensichtlich sind die rechtlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen reale Hindernisse – zum Ärger aller. Der Besuch des Bundesverkehrsministers in Lüdenscheid wurde in der Gesprächsrunde als „wenig hilfreich“ angesehen.

Frau Lugk sagte, dass sich die Abgeordneten aus Südwestfalen alle dafür einsetzen, dass der Abriss und der Neubau der Brücke, aber auch die Beseitigung der Schäden auf den Umleitungsstrecken im Fokus der Politik in Düsseldorf und Berlin sind.

Durch ihre Arbeit in verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Bundestages, z.B. im Auswärtigen Ausschuss, sammelt sie in Berlin entspreche Kenntnisse und Erfahrungen. Deswegen war sie auch gut vorbereitet auf weitere Themen, die den Menschen auf den Nägeln brennen: Gewalt in der Silvesternacht, Migration, Waffenlieferungen an die Ukraine, Energiekrise, Gefährdung der Infrastruktur. Kompetent und verständlich trug sie ihre Position und die ihrer Partei zu den Problemen vor, ohne der Gesprächsrunde einfache Lösungen zu präsentieren.

Nach 90 Minuten hatte sich der Raum einigermaßen erwärmt, ohne dass das Gespräch und der Austausch hitzig geworden wären. Heinz Hermann Mausbach von der Kolpingsfamilie Iserlohn dankte Frau Lugk mit einer kleinen Broschüre mit Gedanken von Adolph Kolping. Die Kolpingsfamilie und interessierte Gäste hatten eine kompetente und faire Bundestagsabgeordnete kennen gelernt, die sich nach dem Wochenende in ihrer Iserlohner Wohnung wieder Berliner Luft und politischen Wind um die Ohren wehen lässt.”

(© Kolpingsfamilie Iserlohn)

 

 

Pressemitteilung: 50 Millionen für den Denkmalschutz – Bundesregierung setzt „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ zum zwölften Mal auf

50 Millionen für den Denkmalschutz – Bundesregierung setzt „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ zum zwölften Mal auf

Bereits seit 2009 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Mittel für die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Orgeln bereit. Seitdem konnten bundesweit Projekte in einer Gesamthöhe von mehr als 400 Millionen Euro unterstützt werden. Auch in diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätztlich 50 Millionen Euro für Sanierungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) begrüßt diese Entscheidung: „Der Märkische Kreis ist reich an Bau-, Natur- und Industriedenkmälern. Viele meist Ehrenamtliche machen es sich seit Jahrzehnten zur Aufgabe, diese ganz besonderen Kirchen, Parks, Häuser usw. zu erhalten. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm soll vor allem Eigentümern und Vereinen helfen, die über ein kleineres Budget verfügen. Das Förderprogramm ist ein Signal an ländliche Regionen, dass sie nicht vergessen werden.“

Die Förderung richtet sich an „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler“. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

„2022 durfte ich dem Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg die erfreuliche Nachricht übermitteln, dass 130.000 Euro aus dem Förderprogramm für die romanische Kirche in Plettenberg-Ohle bereitgestellt wurden. Auch für dieses Jahr möchte ich ermuntern, Anträge zu stellen.“

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und wenn möglich rechtzeitig vor dem 31. März 2023 an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde beim Regierungsbezirk Arnsberg gesendet werden. Diese hilft auch bei der Antragstellung.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“.

(© Die Hoffotografen)

 

 

Pressemitteilung: Mit aller Kraft gegen Gewalt an Frauen

Am 25. November ist der Internationale Tage gegen Gewalt an Frauen. Noch immer gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Und das weltweit, auch in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark, dass sich das ändert – für ein gewaltfreies Leben für Frauen.

Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauenrechte zu kämpfen. „Das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende verurteilen wir aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen“, so die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk.

In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt. Täter sind häufig die aktuellen oder früheren Partner. Für die SPD-Bundestagsfraktion hat der Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität: „Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein und wollen besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen“, so die Abgeordnete.

Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Mit dem Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen wird der bundesweite Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gefördert. Zudem soll ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden. Künftig ist auch eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen. „Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser kümmern sich unter großem persönlichen Einsatz um den Schutz der Betroffenen. Sucht eine Frau Schutz, kann sie Tag und Nacht anrufen. Davon konnte ich mich bei einem Besuch im

Frauenhaus Iserlohn im Oktober selbst überzeugen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen müssen immer ganz oben auf der politischen Agenda stehen – dafür machen wir uns stark“, erklärt Lugk.

Das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” bietet betroffenen Frauen Hilfe und Beratung an – anonym, mehrsprachig, kostenlos und barrierefrei. 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr: Unter der Nummer 08000 116 016 oder via www.hilfetelefon.de. Die Nummer erscheint nicht auf der Telefonabrechnung.