Das Sondervermögen fair verteilen: SPD stellt Konzept zur Verteilung der Mittel an die Kommunen vor

Aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen in Höhe von 100 Mrd. Euro wird Nordrhein-Westfalen über den Länderanteil rund 21 Milliarden Euro erhalten. Die SPD hat ein Konzept erarbeitet, wie diese Mittel verteilt werden sollen. Die SPD-Landtagsfraktion wird in der kommenden Plenarwoche (17.-19. September 2025) den entsprechenden Antrag dazu („Kommunen in Nordrhein-Westfalen fair beteiligen – Kommunalquote aus dem Bundes-Sondervermögen festlegen!“) zur direkten Abstimmung stellen. So sollen mindestens 80 Prozent der Mittel, also rund 16,8 Milliarden Euro, an die Städte und Gemeinden gehen.

Hierzu erklärt Bettina Lugk, heimische Bundestagsabgeordnete für den Märkischen Kreis II:

„Anfang des Jahres konnte sich die SPD in Berlin mit der Idee durchsetzen, ein Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von insgesamt 500 Milliarden Euro zu schaffen, davon allein 100 Mrd. Euro für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Nun muss geklärt werden, wie die Mittel weiter verteilt werden: Wieviel Geld bekommen die Kommunen, welcher Anteil bleibt beim Land? Wir brauchen jetzt Klarheit, Verlässlichkeit und Tempo, damit wir im Sauerland umgehend und langfristig mit diesen Fördersummen planen können.“

Wir wollen, dass das Sondervermögen schnell investiert wird und nicht mehr bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten, wann endlich Schulen saniert und Straßen repariert werden können. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben den Zeitdruck erkannt und dies bereits getan.

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen schultern jedes Jahr rund 80 Prozent der öffentlichen Investitionen. Daher fordern wir, dass den Städten, Gemeinden und Kreisen auch 80 Prozent des NRW-Anteils am Bundes-Sondervermögen weitergeleitet werden.

Wir haben in unserem Konzept auch die Frage beantwortet, welche Stadt beziehungsweise welche Gemeinde eigentlich konkret wie viel Geld bekommen soll: Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz bereits ein etabliertes, transparentes und kommunal akzeptiertes Verteilungsinstrument. Es bietet einen anerkannten Schlüssel, um Mittel zügig an die Städte, Gemeinden und Kreise weiterzugeben. Auch für die Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen ist dieses Verfahren die sachgerechteste und unbürokratischste Lösung, anstatt komplizierte Förderprogramme aufzusetzen. Über diese Verteilung würden die einzelnen Kommunen im Märkischen Kreis mit folgenden Summen profitieren:

Märkischer Kreis II  
Altena: 13.189.525,49 €
Balve: 2.506.826,33 €
Hemer: 14.571.744,01 €
Iserlohn: 65.321.118,26 €
Menden: 17.017.205,33 €
Nachrodt-Wiblingwerde: 4.511.536,43 €
Neuenrade 2.228.493,42 €
Plettenberg: 8.338.242,38 €
Werdohl: 17.799.549,04 €
  145.484.240,69 €
Märkischer Kreis I (Betreuungswahlkreis)  
Halver: 7.564.415,01 €
Herscheid: 1.744.281,49 €
Kierspe: 14.687.998,36 €
Lüdenscheid: 16.685.593,85 €
Meinerzhagen: 9.294.919,93 €
Schalksmühle: 1.442.024,43 €
  51.419.233,07 €
Gesamt: 196.903.473,76 €

Lugk fügt hinzu: „Ich fordere die Landtagsabgeordneten auch der anderen demokratischen Parteien aus dem Märkischen Kreis auf, diesem Konzept in der kommenden Woche im Landtag in Düsseldorf zuzustimmen. Es darf nicht sein, dass der NRW-Anteil an dem Sondervermögen im Landeshaushalt versickert.“