Pressemitteilung: Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk positioniert sich zum Umgang mit der gestiegenen Wolfspopulation

Die heimische Bundestagsabgeordnete für das Märkische Sauerland, Bettina Lugk, hat sich gemeinsam mit SPD-Abgeordneten in NRW zum Umgang mit der gestiegenen Wolfspopulation positioniert.

 

„In der Sitzung der SPD-Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen haben wir uns intensiv mit der Frage befasst, wie wir mit dem verstärkten Auftreten von Wölfen – auch in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten und auf Weideflächen – umgehen wollen und müssen.“ so die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk.

 

In dem Positionspapier heißt es, dass man es im Grundsatz begrüße, dass die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland gelungen sei. Dies sei auf den ersten Blick ein Erfolg für die politischen Weichenstellungen für den Naturschutz und die Artenvielfalt in Deutschland in den letzten Jahren.

 

Lugk betont: „Wir müssen aber auch feststellen, dass gerade in unseren ländlich geprägten Regionen in Nordrhein-Westfalen die ansteigende Population des Wolfes auch mit erheblichen Herausforderungen und Zielkonflikten einhergeht. Insbesondere für die heimische Landwirtschaft und dort die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter stellt die gewachsene Wolfspopulation eine große Herausforderung dar. Bis hin zur Aufgabe der beruflichen Existenz.“

 

Ziel müsse es sein, dass das Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wolf so zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte aufträten.

 

In dem Positionspapier wird weiter formuliert: „Dabei muss offen festgestellt werden, dass das bisherige Wolfsmanagement kompliziert, bürokratisch und den bestehenden Herausforderungen nicht angemessen ist. Wir sind als Landesgruppe NRW in der SPD-Bundestagsfraktion der Auffassung, dass es ein neues Gleichgewicht zwischen den Interessen der Landwirtschaft und dem Schutz des Wolfes braucht. Für zahlreiche Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen wird die aktuelle gesetzliche Regelung den Herausforderungen der Wiederansiedlung des Wolfes nämlich nicht im ausreichenden Maße gerecht. Damit sowohl die Interessen des Natur- und Tierschutzes als auch die Interessen der Weidetierhalter gewahrt bleiben, setzen wir uns für eine zeitnahe Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ein. Wir sehen aber auch darüberhinausgehenden dringenden Handlungsbedarf. Auch in den Bundesländern. Wir erkennen dabei an, dass es mittlerweile sowohl auf europäischer Ebene als auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz als zuständigem Ministerium, in dieser Frage Bewegung gibt und begrüßen diese Entwicklung.“

 

Aus diesen Ausführungen leiten die SPD-Bundestagsabgeordneten aus NRW folgende Punkte ab:

 

„1. Klarer Vorrang des Schutzes von Weidetierhaltung und der Bevölkerung: Der Schutz der Weidetiere und der Bevölkerung muss klare Priorität haben. Dies gilt vor allem bei der Deich- und Wanderschäferei und in dicht besiedelten oder touristischen Gebieten. Zudem muss angesichts der hohen Dynamik bei der Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland statt des bisherigen sechsjährigen Rhythmus der Evaluation eine deutlich häufigere sowie regional differenzierte Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes durchgeführt werden, um entsprechende Schutzmaßnahmen zeitnaher durchführen zu können.

 

  1. Effektiver Herdenschutz zur Sicherung der Weidetierhaltung und Zukunftssicherung der Landwirtschaft: Wir nehmen die berechtigten Sorgen der Weidetierhalterinnen und Weidehalter sehr ernst. Ihnen muss eine wirtschaftliche Zukunft ermöglicht werden. Dies kann nur mit einem effektiven, pragmatischen und unbürokratischen Herdenschutz funktionieren.

 

  1. Umgang mit Rissen durch Wölfe: Genanalysen an den Rissen zum Nachweis des Wolfes müssen schneller durchgeführt werden. Hierbei sehen wir auch die Beweislastumkehr als unabdingbar an. Durch diese Voraussetzungen könnten schneller Maßnahmen und Entschädigungszahlungen erfolgen.

 

  1. Ausweitung von Entnahmemöglichkeiten: Folgemaßnahmen sollten bereits nach dem ersten Riss möglich sein. Hierzu zählt auch eine schnellere, rechtssichere und unbürokratische Entnahmemöglichkeit bzw. Bejagung des Wolfes. Dass das Bundesumweltministerium nun erste Vorschläge dazu macht, begrüßen wir. Die Beschränkung der Bejagung auf lediglich einen Kilometer im Umkreis einer Rissstelle halten wir allerdings nicht für zielführend.

 

  1. Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes: Um auf Bundesebene die dringend notwendigen Handlungsmöglichkeiten zu verbessern, ist es erforderlich, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anzupassen. Die Rudelgebundenheit in § 45a Abs. 2 BNatSchG muss aufgehoben und die Individualisierung des schadensverursachenden Tieres aufgegeben werden. Auf diese Weise würde ein angemessenes und zeitnahes staatliches Handeln bei Konflikten ermöglicht.

 

  1. Überarbeitung des „Praxisleitfadens“: Neben den zukünftig notwendigen Anpassungen des Rechts sind kurzfristig bundeseinheitliche Erläuterungen und Klärungen der aktuellen Verwaltungspraxis für notwendig, um Problemwölfe regional leichter und rechtssicher entnehmen zu können. Dazu muss die geplante Überarbeitung des „Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“ möglichst rasch abgeschlossen werden und so zu einem praktikableren, schnelleren und unbürokratischen Umgang mit Einzeltieren verhelfen.

 

  1. Der Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene gehört aufgehoben.“